WIEGEL & HINTERBERGER 
Vermögensbetreuungs-GmbH, Versicherungsmakler

Transparenzverordnung (TVO)

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 

Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!

Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen wir derzeit nicht.  

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsanlage- oder Investmentprodukten berücksichtigen wir ausschließlich die vom Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen. Der einzelne Produktgeber informiert selbst über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards (Kriterien und Definitionen) zur Anwendung der Bestimmungen der TVO seitens der Europäischen Aufsichtsbehörden, sowie entsprechende Informationen durch die Produktgeber.  

Erst wenn diese vorliegen, werden wir konkrete, bzw. potentielle Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage prüfen und standardmäßig in unsere Beratung mit einbeziehen können.     

Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch. Dies bedeutet, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit, noch von Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes beeinflusst ist.

(Stand 10.03.2021)