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  • Für Selbständige die einzige Möglichkeit mit staatlicher Förderung für das Alter vorzusorgen.
  • Ledige können maximal € 20.000
  • Verheiratete maximal € 40.000 jährlich einzahlen.
  • Zuzahlungen sind bis zum jährlichen Maximalbeitrag jederzeit möglich.

Jährlich sind 2 % der Beiträge mehr absetzbar. 70 % in 2010 bis 100 % in 2025