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Zum begünstigen Personenkreis gehören unter Anderem laut § 79 Einkommensteuergesetz:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigen Personenkreis gehören.
  • und Andere

Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Folgende Zulagen sind möglich:

1. Grundzulage jährlich je Ehepartner wenn beide einen Vertrag 
abschließen
154 €
2. Kinderzulage jährlich je Kind für das Sie Kindergeld erhalten
    * Geburten vor dem 01.01.2008
185 €
3. Kinderzulage jährlich je Kind für das Sie Kindergeld erhalten
    * Geburten ab dem 01.01.2008
300 €
4. einmaliger Berufseinsteigerbonus für Personen bis zum 25.    Lebensjahr200 €
5. Mindesteigenbeitrag in % des jeweiligen rentenversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich Zulagen und Berufseinsteigerbonus4 %
6. Höchstbeitrag pro Jahr je rentenversicherungspflichtigem Ehe-
partner zur Geltendmachung der Beiträge im Rahmen des Sonder-ausgabenabzugs
 2.100 €